Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

(a) Allgemein: Diese Vereinbarung besteht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzer gelten nicht.

(b) Vertragsleistungen: Der AI-Chatbot «Construix» des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) nutzt grosse Sprachmodelle (LLMs), um automatisiert Anfragen zu baurelevanten Themen zu beantworten – insbesondere zu Gesetzen, Normen und weiteren Bauvorschriften. Die Antworten basieren auf einer vom SBV bereitgestellten und gepflegten Dokumentation. Diese Datenbasis wird regelmässig aktualisiert, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit.

2. Zahlungskonditionen

(a) Allgemein: Für die Nutzung des Chatbots sind vollständige und korrekte Zahlungsangaben, einschliesslich einer gültigen Zahlungsmethode, erforderlich. Die angegebene Zahlungsmethode wird automatisch bei jeder Verlängerung des Abonnements belastet, bis dieses gekündigt wird. Die erste Belastung erfolgt grundsätzlich mit der Erstellung des Accounts. Wird eine kostenlose Testphase gewährt, erfolgt die erste Belastung stattdessen nach deren Ablauf – sofern das Abonnement nicht vorher gekündigt wurde. Dauer und Bedingungen der Testphase werden bei der Registrierung transparent kommuniziert.

(b) Zusätzliche Nutzer: Der entsprechende Betrag wird jeweils über die Kreditkarte des Firmenadministrators belastet. Die Kosten für zusätzliche Nutzer, welche vom Firmenadministrator zum bestehenden Account hinzugefügt werden, werden automatisch über die hinterlegte Kreditkarte belastet.

(c) Änderungen: Der SBV kann die Preise von Zeit zu Zeit ändern. Falls die Abonnementpreise erhöht werden, werden Nutzer mindestens 30 Tage vorher darüber informiert und jede Preiserhöhung wird erst bei der nächsten Verlängerung wirksam.

3. Laufzeit und Beendigung

(a) Laufzeit: Die Laufzeit beginnt mit der Erstellung des jeweiligen Accounts. Die Laufzeit des Abonnements verlängert sich Ende Monat jeweils automatisch um einen weiteren Monat. Das Abonnement kann jeweils auf Ende Monat hin gekündigt werden.

(b) Sperrung des Nutzers: Der SBV ist berechtigt, Massnahmen zu ergreifen, um den Zugang der Nutzer zu «Construix» zu sperren oder zu beenden oder den Nutzeraccount zu deaktivieren, wenn der SBV nach vernünftigem und objektivem Ermessen feststellt, dass:

 (i) der Nutzer gegen diese oder andere Vertragsbedingungen verstossen hat;

 (ii) der SBV dies zur Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen tun muss;

 (iii) die Aktivität des Nutzers für den SBV, andere Nutzer oder andere Personen ein Risiko oder einen Schaden darstellen könnte;

 (iv) der Nutzer die Dienste auf eine Art und Weise benutzt, welche die Rechte des SBV oder anderer verletzt, missbraucht oder gegen sie verstösst.

4. Datenschutz

(a) Verwendung der Nutzerdaten: Mit der Erstellung eines Accounts erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass die von dem Nutzer gelieferten Personen- und Firmendaten durch den SBV und «Construix» bearbeitet werden.

(b) Umgang mit Nutzerdaten: Für den Umgang mit Nutzerdaten – einschliesslich darin enthaltener Personen- und Firmendaten – gilt die jeweils gültige Datenschutzerklärung des SBV. Nicht als Nutzerdaten im datenschutzrechtlichen Sinne gelten Informationen, die der SBV in eigener Verantwortung zur Verwaltung und Durchführung der Vertragsbeziehung verwendet (z. B. Kontaktangaben von Kundenvertretern oder Nutzernamen).

(c) Zweck der Datenverarbeitung: Die Daten werden zu folgenden Zwecken verwendet:

 (i) Bereitstellung von Auskünften über «Construix»

 (ii) Verbesserung und Anpassung der Dienste von «Construix»

 (iii) Kommunikation mit Nutzern

 (iv) Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen

(d) Geheimhaltung: Der SBV verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der Nutzer geheim zu halten, durch angemessene Massnahmen gegen Verlust und unbefugte Zugriffe zu schützen und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsbeendigung. Der SBV stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden und Softwareanbieter gleichwertigen Pflichten unterstehen.

5. Immaterialgüterrechte

(a) Kein Erwerb von Rechten: Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen erwirbt der Nutzer keine Rechte an den Inhalten von «Construix». Der SBV bleibt Inhaber aller Rechte, Titel und Anteile an den Diensten. Der Nutzer darf den Namen und das Logo des SBV nur nach dessen Zustimmung verwenden. Im Verhältnis zwischen den Parteien behält der Nutzer alle Rechte an den Nutzerdaten.

(b) Keine Veränderungen: Dem Nutzer ist es untersagt, die Dienste von SBV zu verändern, zu kopieren, zu vermieten, zu verkaufen oder weiterzugeben. Ebenso verboten ist jede Form der Rückentwicklung, Dekompilierung oder Analyse des Quellcodes bzw. der zugrunde liegenden Systeme, einschliesslich der verwendeten Modelle und Algorithmen. Dies gilt auch für automatisierte Verfahren (z. B. Bots oder Crawler), die auf eine systematische Auswertung, Nachbildung oder das Extrahieren von Daten oder Ergebnissen abzielen.

6. Haftung

(a) Haftungsausschluss: Die Nutzung von «Construix» erfolgt auf eigenes Risiko und ersetzt keine fachliche oder rechtliche Beratung. Die Antworten basieren ausschliesslich auf den bereitgestellten Informationsquellen; für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Der SBV haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschliesslich entgangenem Gewinn, verlorenen Einsparungen oder Reputationsschäden. Nutzer sind verpflichtet, erhaltene Informationen vor deren Anwendung eigenverantwortlich zu prüfen.

(b) Kein Mandatsverhältnis: Die Nutzung von «Construix» begründet kein Mandatsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem SBV. Es erfolgt keine Interessensvertretung des Nutzers durch den SBV.

(c) Unbeschränkte Haftung: Der Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für ausdrücklich vereinbarte Schadloshaltungspflichten und soweit die Haftung gesetzlich nicht begrenzt werden kann.

7. Weitere Bestimmungen

(a) Abtretung: Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten oder zu übertragen. Der SBV ist berechtigt, seine Rechte oder Pflichten im Rahmen dieses Vertrags an ein verbundenes Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft oder einen Rechtsnachfolger eines mit seinen Diensten verbundenen Geschäfts abzutreten oder zu übertragen. Wenn der SBV dies tut, bleiben die Rechte der Nutzer davon unberührt.

(b) Weitergehende Dienstleistungen: Der Anspruch auf weitergehende Dienstleistungen wird ausschliesslich durch die Bedingungen betreffend Mitgliedschaft beim SBV geregelt und ist von dieser Vereinbarung nicht betroffen.

(c) Änderung der Geschäftsbedingungen: Der SBV behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit anzupassen. Über wesentliche Änderungen werden die Nutzer in geeigneter Form informiert. Die fortgesetzte Nutzung von «Construix» nach Inkrafttreten solcher Änderungen gilt als Zustimmung zur jeweils aktuellen Fassung. Die gültige Version der AGB ist jederzeit über die Plattform abrufbar.

(d) Höhere Gewalt Soweit eine Verzögerung oder Nichterfüllung dieser Vereinbarung durch Umstände verursacht wurde, auf welche die von diesen Umständen betroffene Partei keinen Einfluss hat, stellt diese Verzögerung oder Nichterfüllung keine Verletzung dieser Vereinbarung dar. Die Frist für die Erfüllung wird in diesem Fall entsprechend verlängert.

(e) Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung nichtig, unwirksam sein oder werden oder die vorliegende Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon nicht berührt. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder ungültigen Bestimmung soll automatisch (ohne weitere Verhandlungen durch die Parteien) eine wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkungen dem erstrebten Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am ehesten entspricht. Dasselbe soll für Vereinbarungslücken gelten.

(f) Rechtswahl und Gerichtsstand: Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.